Syrer zahlt missbrauchtem Mädchen 100 Euro Wiedergutmachung
Er drängte sie zum Oralverkehr, obwohl sie Nein gesagt haben soll: In Österreich ist im Fall eines mehrfach missbrauchten Mädchens gegen einen heute 17-Jährigen ein Urteil gefallen. Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers kritisiert die Entscheidung scharf.
Im Fall des zwölfjährigen Mädchens, das im vergangenen Jahr von einer Gruppe Jugendlicher immer wieder zu sexuellen Handlungen gedrängt worden sein soll, ist nun ein Urteil gegen einen der Angeklagten gefallen. Das Landgericht in Wien sprach einen heute 17-jährigen Syrer von den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs frei. Das berichtet unter anderem der ORF.
Die Richter entschieden im Zweifel für den Angeklagten. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass Gewalt angewendet wurde oder der damals 15-Jährige erkennen konnte, dass die Betroffene die Handlung ablehnte. „Es ist nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war“, hieß es in der Begründung. Dass das Mädchen gegebenenfalls zuvor „nein“ gesagt habe, sei denkbar, zitiert auch „die Presse“ den Jugendschöffensenat. Allerdings passiere es oft, dass man erst „Nein“, sagt, „und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“.
Die Ermittlungen zu weiteren Verdächtigen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Übergriffen auf das Mädchen dauern an. Mehrere Jugendliche und ein 19-Jähriger sind angeklagt. Ein 16-Jähriger war zuvor ebenfalls freigesprochen worden.
Der Fall hatte bei Bekanntwerden großes mediales Aufsehen ausgelöst. Der Jugendliche, der sich seit 2016 als Flüchtling in Österreich aufhält, hatte sich über Snapchat mit dem Mädchen verabredet, woraufhin sie sich in einem Park trafen und später in ein Parkhaus gingen. Dort soll es zunächst zu einem Kuss gekommen sein, anschließend habe der Angeklagte die Zwölfjährige zu Oralverkehr gedrängt.
Laut der Staatsanwältin habe das Mädchen den Akt klar und deutlich abgelehnt, doch der Angeklagte habe sie gebeten und physisch gedrängt. Der Verteidiger argumentierte hingegen, sein Mandant habe zwar „gebettelt“, jedoch keine Gewalt angewendet.
Als Wiedergutmachung für die Vorfälle musste der 17-Jährige eine symbolische Entschädigung von 100 Euro an die Familie zahlen. Der Lehrling überreichte das Geld vor den Augen der Mutter des Mädchens noch im Gerichtssaal. „Es ist diese grenzenlose Verachtung gegenüber dem Opfer, die hier im Prozess deutlich wurde“, zitiert die „Bild“-Zeitung den Anwalt der Familie. Ursprünglich seien 3000 Euro gefordert worden. Die 100 Euro bezeichnete er als „einen Hohn“.
Dem Mädchen gehe es schlecht, sagte der Rechtsvertreter weiter. Es habe nach dem Vorfall Wohnort und Schule wechseln müssen. Laut Gutachter zeigt es aber keine posttraumatische Belastungsstörung. Auch blieb unklar, warum sie dem Angeklagten nach der Tat weiterhin Nacktbilder schickte.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab. Neben dem Sittlichkeitsdelikt war der 17-Jährige auch wegen des Missbrauchs von Bankdaten angeklagt. Im Zuge der Ermittlungen war bei ihm unter anderem eine fremde Kreditkarte gefunden worden. Diese Vorwürfe wurden durch eine Diversion beigelegt: Der bisher Unbescholtene akzeptierte eine zweijährige Probezeit.